Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung bestimmt sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwalts-kammer.

 

Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe/Beratungshilfe

Sofern Ihre finanziellen und persönlichen Verhältnisse nicht genügen, um den Anawalt zu vergüten, können Sie Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für die Vertretung durch den Anwalt in gerichtlichen Verfahren in Anspruch nehmen. Den Beratungshilfeschein können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Den Antrag auf Gewährung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe stelle ich im Rahmen der gerichtlichen Vertretung.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Gerichten oder auf nachfolgendem Link:

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/formularserver/pkh.html 

 

 

Rufen Sie an unter +49 30 49907314 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

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